Bei einer Scheidung gibt es für die gemeinsame Immobilie drei realistische Wege: verkaufen und den Erlös teilen, ein Partner übernimmt und zahlt den anderen aus, oder gemeinsam vermieten und die Entscheidung vertagen. Welcher Weg möglich ist, entscheidet meist die Bank – die Tragbarkeit muss ein Einkommen allein stemmen. Basis jeder Lösung ist eine neutrale Bewertung, die beide Seiten akzeptieren.

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Die gemeinsame Immobilie ist bei einer Trennung fast immer der grösste Vermögenswert – und gleichzeitig der emotional aufgeladenste. Sie ist das Zuhause der Kinder, das Ergebnis gemeinsamer Jahre und die Grundlage der Altersvorsorge in einem.

Diese Seite ordnet die Optionen sachlich ein. Wir ersetzen keine Rechtsberatung – für die güterrechtliche Auseinandersetzung brauchen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt. Was wir beitragen, ist die Zahl, auf der alles aufbaut: eine neutrale, für beide Seiten nachvollziehbare Bewertung.

Vertrauliches Erstgespräch →

Verkaufen, auszahlen oder vermieten – die Entscheidungshilfe

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Verkaufen und Erlös teilen

Wenn keiner die Liegenschaft allein tragen kann oder beide einen sauberen Schnitt wollen.

Der Verkaufserlös ist objektiv teilbar, die Hypothek wird abgelöst, beide starten finanziell neu. Emotional oft schwer, wirtschaftlich meist die klarste Lösung – besonders wenn Kinder ohnehin den Wohnort wechseln.

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Ein Partner übernimmt und zahlt aus

Wenn ein Partner die Tragbarkeit allein erfüllt – und das Zuhause für die Kinder erhalten bleiben soll.

Der übernehmende Partner löst den anderen aus dem Grundbuch und aus der Hypothek. Zwei Hürden: Die Bank muss die Tragbarkeit mit einem Einkommen akzeptieren (kalkulatorisch mit rund 5 % Zins gerechnet), und der Auszahlungsbetrag muss finanzierbar sein.

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Gemeinsam vermieten

Wenn ein Verkauf zum jetzigen Zeitpunkt ungünstig ist oder beide Zeit brauchen.

Beide bleiben Eigentümer, die Mieteinnahmen decken die Hypothek. Das verschafft Luft, hält aber die wirtschaftliche Verbindung aufrecht – inklusive gemeinsamer Entscheide über Unterhalt, Mieter und Investitionen.

Die neutrale Bewertung als Basis der Auseinandersetzung

In Trennungssituationen liegen die Wertvorstellungen fast immer auseinander – und zwar vorhersehbar: Wer auszieht, schätzt den Wert tendenziell höher ein; wer übernehmen möchte, tendenziell tiefer. Das ist kein böser Wille, sondern eine völlig normale Verzerrung.

Deshalb zählt bei einer Bewertung in dieser Situation vor allem eines: Akzeptanz durch beide Seiten. Wir bewerten vor Ort, legen die Vergleichstransaktionen offen und erklären die Herleitung so, dass beide sie nachvollziehen können. Auf Wunsch stellen wir das Ergebnis beiden Parteien gleichzeitig vor – das verhindert den Verdacht, jemand habe „seine“ Zahl bestellt.

Die Erstbewertung ist kostenlos und unverbindlich. Für die güterrechtliche Auseinandersetzung oder ein Gerichtsverfahren erstellen wir auf Wunsch ein schriftliches Verkehrswertgutachten.

Auszahlung berechnen: Was gehört in die Rechnung?

  • Verkehrswert der Liegenschaft – neutral ermittelt.
  • Minus Hypothek, die der übernehmende Partner weiterführt.
  • Minus eingebrachte Eigengüter – etwa eine Erbschaft oder Schenkung, die nachweislich in den Kauf floss.
  • WEF-Vorbezüge aus der Pensionskasse beider Partner – sie sind bei der Vorsorgeteilung zu berücksichtigen.
  • Latente Grundstückgewinnsteuer – die aufgeschobene Steuerlast, die der übernehmende Partner später beim Verkauf trägt.
  • Wertvermehrende Investitionen und wer sie finanziert hat.

Der letzte Punkt wird am häufigsten vergessen und ist der teuerste: Wer eine Liegenschaft zum vollen Verkehrswert übernimmt, ohne die latente Steuer abzuziehen, zahlt faktisch zu viel – und merkt es erst Jahre später.

Diskreter Verkauf in einer sensiblen Situation

Ein öffentliches Inserat mit Fotos des eigenen Wohnzimmers ist in einer Trennungssituation für viele undenkbar – besonders in kleinen Gemeinden, wo das Objekt sofort zugeordnet wird.

In diesen Fällen vermarkten wir off-market: gezielte Ansprache vorgemerkter Interessenten aus unserem Käufernetzwerk, ohne Portalinserat, ohne Verkaufsschild, mit Besichtigungen nach Absprache. Der Kreis ist kleiner, dafür sind die Interessenten vorqualifiziert – bei marktgerechter Preisstellung führt das in Nidwalden regelmässig zum Ziel.

Ablauf mit immo otti

  1. Vertrauliches ErstgesprächEinzeln oder gemeinsam – wie es für Sie stimmt. Wir hören zu und ordnen die Möglichkeiten ein, ohne Partei zu ergreifen.
  2. Neutrale Bewertung vor OrtNachvollziehbare Marktwertschätzung, auf Wunsch beiden Parteien gleichzeitig präsentiert. Kostenlos.
  3. Varianten durchrechnenVerkauf, Übernahme mit Auszahlung oder Vermietung – inklusive Tragbarkeit, WEF und latenter Steuer.
  4. UmsetzungAuf Wunsch übernehmen wir den Verkauf – diskret, koordiniert mit Anwälten und Notariat, bis zur Beurkundung.

Häufige Fragen zu Immobilien bei Scheidung

Wer bekommt bei einer Scheidung das Haus?
Es gibt keinen Automatismus. Massgebend sind der Güterstand (bei der ordentlichen Errungenschaftsbeteiligung gehört der Wertzuwachs grundsätzlich beiden), die Eigentumsverhältnisse im Grundbuch und die Frage, wer Eigenmittel eingebracht hat. Entscheidend ist in der Praxis aber häufig die Bank: Wer die Tragbarkeit allein nicht erfüllt, kann die Liegenschaft nicht übernehmen – unabhängig davon, wer sie behalten möchte.
Wie wird der Auszahlungsbetrag berechnet?
Ausgangspunkt ist der Verkehrswert. Davon wird die Hypothek abgezogen, ebenso eingebrachte Eigengüter (etwa eine Erbschaft oder Schenkung eines Partners) und allfällige WEF-Vorbezüge aus der Pensionskasse, die zurückzuzahlen sind. Der verbleibende Nettowert wird nach Güterstand aufgeteilt. Fair ist zusätzlich, die latente Grundstückgewinnsteuer zu berücksichtigen, die der übernehmende Partner später einmal tragen wird.
Kann ich den Verkauf gegen den Willen meines Ex-Partners erzwingen?
Bei Miteigentum kann grundsätzlich jeder Miteigentümer die Aufhebung des Miteigentums verlangen – notfalls gerichtlich, was im Extremfall zur Versteigerung führt. Bei Gesamteigentum braucht es die Zustimmung beider. In der Praxis wird die Zuteilung der Liegenschaft ohnehin meist im Scheidungsverfahren geregelt. Weil eine gerichtliche Lösung für beide Seiten teurer ist als eine Einigung, lohnt sich der Versuch einer Verhandlungslösung fast immer.
Muss bei einer Scheidung Grundstückgewinnsteuer bezahlt werden?
Bei der Übertragung zwischen Ehegatten im Rahmen der güterrechtlichen Auseinandersetzung wird die Grundstückgewinnsteuer in der Regel aufgeschoben – sie fällt erst beim späteren Verkauf durch den übernehmenden Partner an, gerechnet ab dem ursprünglichen Erwerbspreis. Beim Verkauf an einen Dritten wird sie dagegen sofort fällig.
Was passiert mit dem WEF-Vorbezug aus der Pensionskasse?
Wurde für den Hauskauf Pensionskassengeld vorbezogen, ist dieses bei einem Verkauf grundsätzlich an die Vorsorgeeinrichtung zurückzuzahlen. Bei einer Übernahme durch einen Partner muss der Vorbezug im Rahmen der Vorsorgeteilung berücksichtigt werden. Details im WEF-Ratgeber.
Können wir die Immobilie diskret verkaufen?
Ja. Gerade bei Trennungen möchten viele kein öffentliches Inserat mit Fotos des eigenen Zuhauses – schon gar nicht im eigenen Dorf. Off-Market-Verkäufe über unser Käufernetzwerk sind in Nidwalden und Obwalden ein Schwerpunkt von uns.
Lohnt es sich, mit dem Verkauf bis nach der Scheidung zu warten?
Das hängt vom Einzelfall ab. Ein Verkauf während des Verfahrens schafft Klarheit über die Vermögensverhältnisse und vereinfacht die Auseinandersetzung. Andererseits kann es sinnvoll sein, den Kindern einen Umzug mitten im Schuljahr zu ersparen. Wichtig ist, die Entscheidung bewusst zu treffen – und nicht durch Nichtstun zu vertagen, während Zins und Unterhalt weiterlaufen.
Arbeiten Sie für beide Seiten?
Ja – und das ist der Punkt. Wir treten in solchen Situationen bewusst neutral auf, mit einer Bewertung und einer Kommunikation, die beide Parteien nachvollziehen können. Ein Makler, der erkennbar für eine Seite arbeitet, blockiert die Lösung mehr, als er hilft.
Was, wenn wir uns nicht einig sind, ob verkauft wird?
Häufig hilft schon eine neutrale Bewertung: Viele Blockaden beruhen darauf, dass die beiden Seiten von unterschiedlichen Wertvorstellungen ausgehen. Liegt eine belastbare Zahl auf dem Tisch, wird aus einer Meinungsfrage eine Rechenaufgabe – und die lässt sich lösen.

Neutrale Bewertung – vertraulich und kostenlos

Eine Zahl, die beide Seiten akzeptieren können. Unverbindlich.

Vertrauliches Gespräch