Maklercourtage in der Innerschweiz: Was kostet ein Immobilienmakler beim Hausverkauf wirklich?
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Maklercourtage in der Innerschweiz: Was kostet ein Immobilienmakler beim Hausverkauf wirklich?

Was kostet ein Immobilienmakler in Nidwalden, Obwalden, Luzern & Zug? Courtage-Sätze, Leistungen und Verhandlungstipps für Verkäufer 2026.

Team Richard Otto & Immo Otti Team
Auf einen Blick

Die Maklercourtage in der Innerschweiz liegt typischerweise zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises (zzgl. 8,1 % MWST). Bei einem EFH für CHF 1,2 Mio. sind das CHF 24'000–36'000 brutto. Die Courtage zahlt ausschliesslich der Verkäufer – und ist in der Regel verhandelbar.

Wer in der Innerschweiz ein Haus oder eine Wohnung verkauft, stellt sich früh dieselbe Frage: Was kostet eigentlich ein Makler – und lohnt sich das überhaupt? Nach 15 Jahren als Immobilienmakler in Nidwalden, Obwalden und der Luzerner Region kann ich sagen: Die Frage ist berechtigt, und die Antwort lohnt sich zu verstehen, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben. Denn die Courtage ist nicht in Stein gemeisselt – aber sie sollte fair und transparent sein.

2–3 %

Typische Maklercourtage Schweiz

SVIT-Branchenstandard (netto, zzgl. 8,1 % MWST). Frei verhandelbar.

CHF 32'430

Beispiel-Courtage bei CHF 1,2 Mio.

2,5 % netto = CHF 30'000 + MWST. Zahlt der Verkäufer.

Art. 413 OR

Gesetzliche Grundlage

Courtage-Anspruch entsteht nur bei abgeschlossenem Kaufvertrag.

Wie die Maklercourtage in der Schweiz rechtlich geregelt ist

Das Schweizerische Obligationenrecht (OR) regelt den Maklervertrag in den Artikeln 412–418. Die wichtigste Regel: Der Courtage-Anspruch entsteht erst dann, wenn der Kauf tatsächlich zustande kommt – wenn also der Kaufvertrag notariell beurkundet und unterzeichnet ist. Kommt das Geschäft nicht zustande, hat der Makler in der Regel keinen Anspruch auf Vergütung.

Das klingt selbstverständlich, ist aber der entscheidende Unterschied zu vielen anderen Beratungsleistungen: Der Makler trägt das volle Risiko. Er investiert Stunden in Bewertung, Fotografie, Inserate und Besichtigungen – ohne Garantie auf Entlohnung. Das erklärt, weshalb die Courtage auf den ersten Blick hoch wirkt: Sie deckt auch die Fälle ab, in denen ein Objekt trotz Aufwand nicht verkauft werden konnte.

Ein Exklusivvertrag mit Mindestlaufzeit (meistens 6 Monate) ist in der Innerschweiz Standard. Er schützt den Makler vor Umgehungsgeschäften und gibt ihm Planungssicherheit für die Vermarktung. Lesen Sie diese Klauseln sorgfältig – insbesondere den Passus, was bei Kündigung gilt und ob ein reduziertes Honorar bei Eigenverkauf anfällt.

(Quelle: Schweizerisches Obligationenrecht, Art. 412–418 OR)

Was Verkäufer in der Innerschweiz wirklich zahlen: Courtage-Vergleich nach Kanton

Die Courtage variiert je nach Lage, Objektwert und Makler. In der Praxis sehe ich in der Innerschweiz folgende Spannbreiten:

KantonTypische Courtage (netto)Beispiel-ObjektCourtage in CHF (brutto)
Zug1,5–2,5 %EFH CHF 2,0 Mio.CHF 32’430–54’050
Luzern (Stadt)2,0–2,5 %EFH CHF 1,4 Mio.CHF 30’268–37’835
Nidwalden2,0–3,0 %EFH CHF 1,2 Mio.CHF 25’944–38’916
Obwalden2,5–3,0 %EFH CHF 900’000CHF 24’318–29’160
Schwyz2,0–2,5 %EFH CHF 1,1 Mio.CHF 23’782–29’728
Uri2,5–3,0 %EFH CHF 650’000CHF 17’563–21’060

Alle Beträge inkl. 8,1 % MWST. Courtage-Sätze basieren auf SVIT-Branchenstandard und Markterhebungen Innerschweiz 2025/2026. Effektive Kosten hängen vom Verhandlungsergebnis und dem einzelnen Makler ab.

💡 Innerschweiz-Insight

In Zug und Luzern sind Courtagen unter 2 % möglich, weil die hohe Nachfrage Objekte schnell verkauft. In ländlicheren Kantonen wie Uri oder Obwalden ist das Käuferfeld kleiner – dort ist der Mehrwert eines gut vernetzten Maklers oft höher als die gesparten Prozentpunkte.

Was ist im Maklerhonorar alles inbegriffen?

Ein seriöser Makler bündelt eine Vielzahl von Leistungen in seiner Courtage. Wer diese einzeln am Markt einkaufen müsste, käme rasch auf vergleichbare Kosten – ohne das Netzwerk und die Verhandlungserfahrung:

Bewertung & Strategie Professionelle Verkehrswertermittlung (inklusive Vergleichswertanalyse, Ertragswert- und Sachwertmethode), Entwicklung der Preis- und Vermarktungsstrategie. Diese Leistung erbringt ein guter Makler kostenfrei vor Auftragserteilung – denn sie zeigt Ihnen, ob das Honorar fair ist.

Aufbereitung & Marketing Professionelle Immobilienfotografie, 360°-Rundgang, Exposé auf Deutsch und auf Wunsch Englisch (relevant für Expat-Käufer in der Zentralschweiz), Schaltung auf allen relevanten Portalen (homegate.ch, ImmoScout24, newhome.ch, immo-otti.ch) sowie auf Social Media.

Besichtigungen & Käuferprüfung Organisation und Durchführung aller Besichtigungen, erste Bonitätsprüfung der Interessenten, Abklärung der Finanzierungszusage bei der Hausbank. Das schützt Sie vor Zeitverlust durch zahlungsunfähige Kaufinteressenten.

Vertragskoordination & Notartermin Koordination mit dem Grundbuchamt, Zusammenarbeit mit dem beurkundenden Notar, Begleitung beim Kaufvertragstermin, Übergabe der Liegenschaft inklusive Protokoll.

⚠️ Vorsicht bei Billig-Angeboten

Online-Makler mit pauschalen Honoraren unter CHF 5'000 bieten oft nur Inserate ohne persönliche Begleitung. In der Innerschweiz, wo viele Transaktionen über persönliche Netzwerke laufen, ist das ein klarer Nachteil – besonders bei Spezialobjekten wie Seegrundstücken oder Bauland.

Wann lohnt sich ein Makler – und wann ist Eigenregie möglich?

Das ist eine ehrliche Frage, die ich jedem Eigentümer offen beantworte. Ein Makler lohnt sich besonders, wenn:

  • Das Objekt Erklärungsbedarf hat: Denkmalschutzobjekte, Liegenschaften mit Baurechtsverträgen, geteiltes Stockwerkeigentum oder Renditeliegenschaften brauchen Fachkenntnis in der Vermarktung.
  • Sie wenig Zeit haben: Ein professionell geführter Verkaufsprozess dauert 3–5 Monate. Wer beruflich eingebunden ist, unterschätzt den Zeitaufwand für Anfragen, Besichtigungen und Verhandlungen.
  • Der richtige Käufer gesucht wird: In der Innerschweiz gibt es Objekte, für die der Käufer nicht auf homegate sucht. Er sitzt in einem bestehenden Kundennetz. Dieses Netz kann ein Makler aktivieren – Sie als Privatperson nicht.
  • Emotionale Distanz gefragt ist: Wer im Haus aufgewachsen ist oder es jahrzehntelang gepflegt hat, verhandelt anders. Manchmal ist ein Puffer hilfreich.

Eigenregie funktioniert gut bei standardisierten Wohnungen in nachgefragten Lagen, wenn Sie Verkaufserfahrung mitbringen, Zeit haben und bereit sind, sich mit Kaufrecht, Grundbuch und Kaufvertragsrecht zu befassen.

KriteriumMit MaklerEigenregie
VermarktungsaufwandMakler trägt ihn5–15 h/Woche Eigenaufwand
NetzwerkzugangBreit, regional etabliertBegrenzt auf eigene Kontakte
KaufpreisverhandlungProfessionell, distanziertEmotional belastet
RechtssicherheitHoch (Vertrag, Notar)Eigenverantwortung
Kosten bei Erfolg2–3 % + MWSTCHF 500–2’000 (Inserate)
Kosten bei MisserfolgCHF 0 (Erfolgsprinzip)Zeit + Insertionskosten

Darf ich die Courtage steuerlich abziehen?

Ja – und das ist ein Punkt, der im Gespräch oft vergessen wird. Die Maklercourtage ist beim Verkäufer steuerlich abzugsfähig: Sie mindert den steuerpflichtigen Grundstückgewinn direkt und reduziert damit die Grundstückgewinnsteuer. Bei einem Verkaufspreis von CHF 1,2 Mio. und einem Gewinn von CHF 300’000 kann eine Courtage von CHF 30’000 die Steuerlast um CHF 4’500–9’000 senken – je nach Kanton und Haltedauer.

Dies macht die effektiven Netto-Kosten des Maklers deutlich kleiner als der nominelle Courtage-Betrag. Ein guter Treuhänder rechnet Ihnen das vor der Auftragserteilung durch.

(Quelle: Kantonale Steuerverwaltungen NW/OW/LU; Grundstückgewinnsteuergesetze der Innerschweizer Kantone, Stand 2026)

So verhandeln Sie die Courtage fair

Mein Rat als Makler: Verhandeln Sie – aber fair. Die Courtage ist verhandelbar, solange der Leistungsumfang klar bleibt. Konkrete Ansätze:

Leistungsumfang reduzieren: Wenn Sie selbst fotografieren möchten, die Inserate verwalten oder den Notartermin begleiten, kann das Honorar entsprechend angepasst werden. Seien Sie sich aber bewusst, was Sie damit aufgeben.

Mehrere Objekte beauftragen: Wer zwei oder drei Liegenschaften gemeinsam vergeben kann, hat Verhandlungsspielraum.

Klare Preisstrategie festlegen: Ein realistischer Ausgangspreis beschleunigt den Verkauf und reduziert den Vermarktungsaufwand des Maklers – das kann in einen günstigeren Satz eingepreist werden.

Qualität prüfen, nicht nur den Preis: Fragen Sie nach SVIT-Mitgliedschaft, nach Referenzobjekten in Ihrer Region und nach dem konkreten Vermarktungsplan. Der günstigste Makler ist selten der profitabelste Entscheid.

Mein persönlicher Tipp

Holen Sie mindestens zwei Bewertungen und Courtage-Offerten ein. Nicht, um den einen gegen den anderen auszuspielen – sondern um zu verstehen, wie Ihr Objekt am Markt positioniert wird und welcher Makler wirklich etwas über Ihre Gemeinde weiss.

Quellen & Datenstand

  • Schweizerisches Obligationenrecht (OR), Art. 412–418: Maklervertrag, Stand 2026
  • SVIT Schweiz (Schweizerischer Verband der Immobilienwirtschaft), Branchenstandards Courtage, svit.ch
  • Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV): MWST-Satz 8,1 % seit 1.1.2024, estv.admin.ch
  • Kantonale Steuerverwaltungen Nidwalden, Obwalden, Luzern, Zug, Schwyz, Uri: Grundstückgewinnsteuergesetze, Stand Mai 2026
  • Wüest Partner: Immobilienmarkt Schweiz, Berichte Q4 2025 / Q1 2026, wuestpartner.com
  • Raiffeisen Immo Monitor, Schweizer Immobilienmarkt Q1 2026

Mit freundlichen Grüssen Richard Otto — CEO Immo Otti, 15+ Jahre Innerschweizer Immobilienmarkt

Haben Sie Fragen zu Ihrer konkreten Situation? Ich nehme mir gerne Zeit für ein unverbindliches Erstgespräch — persönlich, per Telefon oder Videokonferenz.

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Richard Otto

Richard Otto

CEO & Gründer von Immo Otti • 15+ Jahre Erfahrung im Schweizer Immobilienmarkt

Häufig gestellte Fragen

Die Maklercourtage beträgt in der Schweiz üblicherweise 2–3 % des erzielten Verkaufspreises, zuzüglich 8,1 % MWST. Bei einem Verkaufspreis von CHF 1 Mio. entspricht das CHF 20'000–30'000 netto resp. CHF 21'620–32'430 brutto. Es gibt kein gesetzliches Tarifwerk – die Höhe wird im Maklervertrag frei vereinbart.

In der Schweiz trägt grundsätzlich der Verkäufer die Maklercourtage. Im Gegensatz zu Deutschland gibt es hierzulande keine gesetzliche Pflicht zur Courtage-Teilung. Käufer zahlen keine Maklerprovision – die Kosten fliessen als Teil der Verkaufsnebenkosten in die Nettoliquidität des Verkäufers.

Ja. Die Courtage ist frei verhandelbar, solange beide Parteien zustimmen. Seriöse Makler erläutern offen, welche Leistungen im Honorar inbegriffen sind. Bei gut zugänglichen Liegenschaften mit hoher Nachfrage (z. B. Luzern Agglomeration, Zug) oder bei mehreren Objekten desselben Eigentümers ist Spielraum nach unten realistisch.

Gemäss Art. 413 OR entsteht der Courtage-Anspruch, sobald das Geschäft durch den Nachweis oder die Vermittlung des Maklers zustande kommt – also mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar. Scheitert der Verkauf, verfällt in der Regel der Anspruch, sofern kein Exklusivvertrag mit entsprechenden Klauseln besteht.

In der Praxis werden die Begriffe synonym verwendet. 'Courtage' ist der historisch französische Fachbegriff, der im Schweizer Immobilienmarkt gebräuchlicher ist. 'Provision' oder 'Maklerhonorar' bezeichnet dasselbe: das erfolgsabhängige Entgelt für den Makler bei abgeschlossenem Kaufvertrag.

Nein. Das Schweizer Recht (Art. 412–418 OR) kennt keine gesetzliche Höchstgrenze. Marktüblich sind 2–3 %, was dem SVIT-Branchenstandard entspricht. Courtagen von über 3 % sind unüblich und sollten hinterfragt werden. Lassen Sie sich den Leistungsumfang immer schriftlich aufschlüsseln.

Ein vollständiges Maklerpaket umfasst: professionelle Bewertung (kostenfrei vor Auftragserteilung), Exposé-Erstellung inkl. Fotografie, Vermarktung auf Portalen (homegate, ImmoScout24, newhome), Besichtigungsorganisation, Käuferprüfung (Bonität, Finanzierungszusage), Kaufvertragskoordination und Begleitung beim Notartermin.

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